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   BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95   

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https://dejure.org/1995,4297
BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95 (https://dejure.org/1995,4297)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1995 - 4 StR 56/95 (https://dejure.org/1995,4297)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1995 - 4 StR 56/95 (https://dejure.org/1995,4297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Tötungsdelikt - Totschlag - Mord - Schwere Körperverletzung - Konkurrenz - Tateinheit - Verfolgung - Versuch - Vollendetes Delikt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15, § 212, § 211, § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.10.1992 - GSSt 1/92

    Anwendbarkeit des Straftatbestandes des Raubes mit Todesfolge bei vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
    Die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 1992 (BGHSt 39, 100, 108) zur Klarstellungsfunktion des Schuldspruchs gibt jedoch Anlaß, diese Rechtsprechung, nach der Körperverletzungsdelikte wegen Gesetzeskonkurrenz hinter ein versuchtes Tötungsdelikt zurücktreten, zu überdenken.
  • BGH, 10.05.1983 - 1 StR 98/83

    Wertzeichenfälschung - Betrug - Tateinheit - Gesetzeseinheit

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
    Der Große Senat betont in dieser zum Konkurrenzverhältnis zwischen Mord und Raub mit Todesfolge ergangenen Entscheidung, Gesetzeseinheit liege nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 25, 373 [BGH 05.09.1974 - 4 StR 354/74]; 31, 380) [BGH 10.05.1983 - 1 StR 98/83]nur dann vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird.
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 354/74

    Gesetzeseinheit zwischen Autostraßenraub und dem Versuch des Raubes oder der

    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
    Der Große Senat betont in dieser zum Konkurrenzverhältnis zwischen Mord und Raub mit Todesfolge ergangenen Entscheidung, Gesetzeseinheit liege nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHSt 25, 373 [BGH 05.09.1974 - 4 StR 354/74]; 31, 380) [BGH 10.05.1983 - 1 StR 98/83]nur dann vor, wenn der Unrechtsgehalt einer Handlung durch einen von mehreren dem Wortlaut nach anwendbaren Straftatbeständen erschöpfend erfaßt wird.
  • BGH, 08.10.1968 - 5 StR 462/68
    Auszug aus BGH, 09.03.1995 - 4 StR 56/95
    Zwar weist der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 10. Februar 1995, in der er die Umstellung des Schuldspruchs auf versuchten Mord in zwei Fällen beantragt, zutreffend darauf hin, daß die Annahme von Idealkonkurrenz zwischen versuchtem Mord und schwerer Körperverletzung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs widerspricht (BGHSt 22, 248 [BGH 08.10.1968 - 5 StR 462/68]).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 212/98

    Konkurrenzverhältnis zwischen versuchtem Tötungsdelikt und vorsätzlicher

    Das Landgericht hat Tateinheit zwischen dem als versuchten Totschlag gewerteten Tötungsdelikt und der gefährlichen Körperverletzung angenommen und hierzu ausgeführt, es folge "insoweit der neueren Rechtsprechung des BGH zur Konkurrenz bei Tötungsversuch mit bedingtem Tötungsvorsatz und vollendetem Körperverletzungsdelikt (vgl. Beschluß vom 09.03.1995, 4 StR 56/95 in MDR/H 1995, S. 880)".
  • BGH, 30.05.1995 - 1 StR 213/95

    Besonders schwere Körperverletzung - Versuch - Versuchter Totschlag

    Denn die - verwirklichte - Absicht des Täters, das Opfer dauernd zu entstellen, geht über den Unrechtsgehalt der versuchten Tötung hinaus (vgl. auch BGH, Beschl. vom 9. März 1995 - 4 StR 56/95 - sowie Maatz NStZ 1995, 209 ff.).
  • BGH, 12.07.1995 - 5 StR 340/95

    Gefährliche Körperverletzung - Versuchter Totschlag - Gesetzeskonkurrenz -

    Mit Rücksicht auf gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223a Konkurrenzen 5 mwN.; dagegen indes BGH, Beschlüssevom 9. März 1995 - 4 StR 56/95 - undvom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - und Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) - hat der Senat gemäß § 154a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher vollendeter gefährlicher Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
  • BGH, 19.11.1996 - 5 StR 534/96

    Abweisung der Revision

    Mit Rücksicht auf bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGHR StGB § 223 a Konkurrenzen 5 m.w.N.; dagegen indes BGHR StGB § 211 Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH, Beschluß vom 28. März 1995 - 4 StR 106/95 - Maatz NStZ 1995, 209, 210 ff.) hat der Senat gemäß § 154 a Abs. 2 StPO den Vorwurf tateinheitlicher besonders schwerer Körperverletzung von der Verfolgung ausgenommen.
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